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§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Bestimmungen gelten für alle Leistungen von Savigny User Research (im folgenden Anbieter). Abweichungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Anbieters. Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn der Anbieter sie schriftlich angenommen hat.
§ 2 Angebot
2.1 Der Anbieter unterbreitet dem Interessenten ein Angebot grundsätzlich in Form eines Studienvorschlags, in dem die Aufgabenstellung, die zu ihrer Erfüllung zu erbringenden Leistungen, der Zeitbedarf für die Studien sowie die zu zahlende Vergütung angegeben werden.
2.2 Der Interessent erhält den Studienvorschlag ausschliesslich zur Entscheidung über die Auftragsvergabe der angebotenen Studien. Sein Inhalt darf, wenn nichts anderes vereinbart ist, nur im gegenseitigen Einvernehmen ganz oder teilweise veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.
§ 3 Vergütung/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung
3.1 Die im Studienvorschlag genannte Vergütung umfasst grundsätzlich alle vom Anbieter im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags im Studienvorschlag angebotenen Leistungen.
3.2 Für darüber hinausgehende vom Kunden gewünschte Leistungen kann der Anbieter eine zusätzliche Vergütung verlangen.
3.3 Mehrkosten, die vom Anbieter nicht zu vertreten sind, und Mehrkosten, die vom Anbieter bei Auftragserteilung trotz gebotener Sorgfalt nicht voraussehbar waren, kann der Anbieter gesondert in Rechnung stellen, wenn sie an einen sachlich berechtigten Grund anknüpfen und für den Kunden klar erkennbar und hinreichend bestimmt sind. Das gilt auch, wenn der Kunde diese Kosten nicht zu vertreten hat.
3.4 Die vereinbarten Vergütungen dienen zur Finanzierung der Durchführung der jeweiligen Studien. Deswegen ist jeweils die Hälfte der vereinbarten Vergütungssumme zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Auftragserteilung und bei Ablieferung der Ergebnisse fällig. Soweit es der Studienansatz oder die Auftragssumme angezeigt erscheinen lassen, kann eine abweichende Regelung getroffen werden.
3.5 Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.
3.6 Kommt der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, so ist die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
3.7 Der Anbieter behält sich bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum an den gelieferten Produkten vor.
3.8 Der Kunde ist - unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen fehlender oder fehlerhafter Gegenleistung zu verweigern - nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder die vom Anbieter anerkannt worden sind.
§ 4 Mitwirkungspflicht des Kunden
4.1 Der Kunde sorgt dafür, dass dem Anbieter auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung des Vertrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Erfüllung des Vertrages von Bedeutung sind.
4.2 Die Mitwirkung des Kunden bei den Studien sowie die Überprüfung der Durchführung und der Ergebnisse der Studien durch den Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Dabei ist der Anbieter verpflichtet, die Anonymität der Befragten/Probanden zu wahren.
4.3 Deswegen entstehende Mehrkosten müssen vom Kunden getragen werden.
§ 5 Schweigepflicht des Anbieters/Datenschutz
5.1 Der Anbieter ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Nur der Kunde selbst, nicht aber seine Erfüllungsgehilfen, kann den Anbieter schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.
5.2 Der Anbieter verpflichtet alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung der vorstehenden Vorschrift.
5.3 Jeder Vertragspartner darf Daten des anderen im Rahmen der Auftragsabwicklung automatisiert verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten lassen.
§ 6 Exklusivität
6.1 Die Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Studiengegenstände oder Studienmethoden kann der Anbieter nicht gewähren, es sei denn, sie wird ausdrücklich vereinbart.
6.2 Soweit Exklusivität vereinbart wird, ist ihre Dauer und ein gegebenenfalls zusätzlich zu berechnendes Honorar festzulegen.
§ 7 Nutzung der Studienberichte
7.1 Der Kunde erhält die Studienberichte ausschliesslich zu seinem eigenen Gebrauch. Ihr Inhalt darf, wenn nichts anderes vereinbart ist, nur im gegenseitigen Einvernehmen ganz oder teilweise veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Zu einem solchen Zweck dürfen die Studienberichte auch nicht vervielfältigt, gedruckt oder in Informations- und Dokumentationssystemen jeder Art gespeichert, verarbeitet oder verbreitet werden. Diese Regelungen gelten nicht für die Studienergebnisse selbst (vgl. § 8).
7.2 Will der Kunde ganz oder teilweise aus dem Studienbericht zitieren, so muss er die Zitate als solche kenntlich machen und dabei den Anbieter als Verfasser des Studienberichts benennen.
§ 8 Nutzung der Studienergebnisse
8.1 Die Studienergebnisse stehen, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wird, nur dem jeweiligen Kunden zu dessen freier Verfügung.
8.2 Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen frei, die gegen den Anbieter geltend gemacht werden, weil der Kunde die ordnungsgemäss gewonnenen Ergebnisse vorsätzlich oder fahrlässig rechtswidrig verwendet hat (z.B. rechtswidrig und/oder falsch mit ihnen wirbt).
§ 9 Aufbewahrung von Daten
9.1 Der Anbieter verpflichtet sich, Erhebungsunterlagen für einen Zeitraum von einem Jahr und Datenträger für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Ablieferung des Studienberichts aufzubewahren, soweit nicht eine andere Vereinbarung ausdrücklich getroffen wurde.
§ 10 Urheberrecht
10.1 Dem Anbieter verbleiben alle Rechte, die ihm nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen.
10.2 Das Eigentum an dem bei Durchführung des Auftrags angefallenen Material - Datenträger jeder Art, Fragebögen, weitere schriftliche Unterlagen usw. - und der angefallenen Daten liegt, wenn nichts anderes vereinbart wird, beim Anbieter. Die Anonymität der Befragten/Probanden darf durch eine solche Vereinbarung nicht gefährdet werden.
10.3 Das Urheberrecht des Kunden an Unterlagen, die er erarbeitet hat, bleibt unberührt.
§ 11 Störungen bei der Leistungserbringung
11.1 Soweit eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat die Termineinhaltung beeinträchtigt, kann der Anbieter eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann der Anbieter auch die Vergütung seines Mehraufwands verlangen.
§ 12 Haftung des Anbieters auf Schadensersatz
12.1 Der Anbieter haftet dem Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden und für Schäden, die durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften verursacht worden sind.
12.2 Will der Kunde bei nicht termingerechter Übermittlung, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters beruht, Rechte aus der Behauptung geltend machen, die erbrachte Teilleistung habe für ihn kein Interesse mehr, so muss er dieses fehlende Interesse glaubhaft machen.
12.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn der Anbieter eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Auftragswert begrenzt.
12.4 Sollte die Lieferung der Studienberichte/Studienergebnisse nicht termingerecht erfolgen oder sollte Studienmaterial beschädigt werden oder verloren gehen und hat der Anbieter dies zu vertreten, so kann der Kunde dem Anbieter eine angemessene Nachfrist setzen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
12.5 Der Anbieter haftet für die Folgen verspäteter
Lieferung beziehungsweise des Verlustes oder der Beschädigung
von Studienmaterial nicht, soweit die Verspätung beziehungsweise
der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht,
a) die ausserhalb des betrieblichen Bereichs des Anbieters
liegen, insbesondere im Bereich des Kunden und vom Anbieter nicht
schuldhaft herbeigeführt worden sind, bei Naturkatastrophen
oder sonstigen Fällen höherer Gewalt, bei hoheitlichen
Eingriffen und bei Arbeitskämpfen; oder
b) die zwar innerhalb des betrieblichen Bereichs des Anbieters
liegen, jedoch von diesem nicht zu vertreten sind, insbesondere
bei Beeinträchtigungen des Betriebsablaufs aufgrund höherer
Gewalt, aufgrund hoheitlicher Eingriffe oder aufgrund von Arbeitskämpfen.
12.6 Vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Anbieter verjähren in einem Jahr ab Anspruchsentstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.
§ 13 Sonstiges
13.1 Falls einzelne Bestimmungen unwirksam sind oder unwirksam werden, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem mit der unwirksamen Klausel Beabsichtigten soweit wie möglich entspricht.
13.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
13.3 Gerichtsstand ist Hamburg.
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